Stand der Dinge

Mini Transat 6.50 BJ 2008 zu verkaufen.

Yacht Service Kiel

Neuer Satz Segel, neue Polster und neuer 5 PS Außenborder. 2 x GPS, einmal mit Plotter, Funkgerät, Lot, Logge und Windmesser mit Anschluss an eine der beiden Selbststeueranlagen. Alles Raymarine. Solarpanel mit Solarregler und 2 Bordbatterien…. Preis 7.500,00 €.

So oder so ähnlich muss die Anzeige in der uns leider unbekannten Gebrauchtbootbörse ausgesehen haben, die Herr R., „Sachverständiger“ der gegnerischen Versicherung, gelesen hat. Danach hat er ohne weitere Ausführungen den Restwert der Polka vor dem Ereignis auf 7.500,00 € angesetzt.

Ähnlich kurz wie das anhängende „Gutachten“ des Herrn R. war auch die Mail der Versicherung. Die ging in etwa so: „…leider hat ihr Boot einen Totalschaden erlitten. Bitte teilen Sie uns ihre Bankverbindung mit, damit wir den Restwert von 7.500,00 € überweisen können. Freundlichen Gruß…“.

Unsere Reaktion

Als ich die Mail bekam, war mein erster Impuls direkt zu antworten. Aus meiner beruflichen Erfahrung, ich mache IT-Beratung, habe ich mir glücklicherweise angewöhnt, wenn ich mich aufrege nicht sofort zu antworten, sondern immer erstmal eine Nacht darüber zu schlafen. Ich habe die Mail zwar geschrieben, habe sie aber nicht abgeschickt. Abends habe ich dann mit Katrin telefoniert und wir haben uns für den Weg zum Anwalt entschieden. Immer besser, es gibt ein Schreiben vom Anwalt, als von uns.

Aufnahme des Schadens

Aber der Reihe nach: Der “Sachverständige” hat sich das Boot ja zunächst im Wasser angesehen. Das Boot gefiel ihm von Anfang an nicht. Viel zu leicht gebaut, viel zu wenig Harz im Laminat… Kunststück, er fährt ne Hallberg Rassy. Aber zumindest bei der Bewertung des Schadens hat er eingesehen, dass er nicht genug Ahnung von dem Bootstyp hat. Also sollten wir das Boot vom Yacht Service Kiel an Land stellen lassen und er wollte sich das direkt mit dem Werftchef ansehen.

Das haben die beiden dann auch getan, mit einem Ergebnis, welches dem “Sachverständigen” nicht gefallen hat. Also hat er noch einen zweiten Kostenvoranschlag angefordert. Der erste Kostenvoranschlag war wohl doch nicht so falsch. Jedenfalls waren die beiden Kostenvoranschläge weitestgehend identisch. Beide etwa 10.000,00 € brutto. Hinzu kommen noch knapp 500,00 € für das Einkranen im Frühjahr.

Ermittlung des Restwertes

Bei der Bewertung des Wertes unserer Polka war der “Sachverständige” dann nicht mehr einsichtig, dass er noch nie etwas mit Minis zu tun hatte. Auch unser Angebot die aufgelaufenen Rechnungen der letzten Monate beizusteuern, das wir dem Sachbearbeiter der Versicherung gemacht haben, wurde ignoriert. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass einer der beiden sich auch nur eine Annonce zu Minis angesehen hat. 7.500,00 € ist meiner Meinung nach eine absolute Frechheit. Der billigste Mini, der im Netz zu finden ist ist ein “Schluffen” von 1992 für 15 Tausend Euro.

Zum Anwalt

Also zum Anwalt. Wir hatten schnell einen in Kiel gefunden, der sich auf Yachtrecht spezialisiert hat und kurzfristig einen Termin frei hatte.

“Die gegnerische Versicherung muss Ihren Anwalt und ggf. ein Gegengutachten Ihrerseits zahlen…”.

Das klingt doch schon mal gut. Wir haben mit ihm abgemacht, erst einmal einen Brief an die gegnerische Versicherung zu schreiben und denen anhand von Rechnungen und Verkaufsannoncen den „richtigen“ Wert eines Minis zu erklären. Dann warten wir ab, wie die Versicherung darauf reagiert. Zahlen sie unsere Forderung über 10.500,00 €, müssen sie lediglich 1.000,00 € Anwaltskosten mehr zahlen. Reicht das noch nicht, geht der Vorgang dann wahrscheinlich vor Gericht.

In einem „Wert-Feststellungsverfahren“ kann zunächst der Wert von einem richtigen Sachverständigen ermittelt werden. Also einem, der hoffentlich Ahnung von Sportbooten hat, vom Gericht bestellt, also unparteiisch ist und sich etwas mehr Mühe bei der Ermittlung des Restwertes macht.

Hat ein öffentlich bestellter Sachverständiger das Boot angesehen, dürfen wir endlich unsere Winterarbeiten durchführen und das Boot reparieren lassen. Vorher sollen wir die Finger vom Boot lassen. Au man, das ist schwer. Zumal man für “Luxusgegenstände” keine Ausfallkosten geltend machen kann. Wenn wir bis zum Frühjahr nicht fertig werden ist das unser Problem.

Mit einer Gerichtsverhandlung sind wir dann aber schon bei 10.500,00 € + 2.000,00 € Anwaltskosten + Gerichtskosten + Sachverständigenkosten um die der Streit dann geht. Wir sind gespannt, wie die Versicherung reagiert und ob eine Gerichtsverhandlung wirklich nötig wird.

Winterlager

KranAber wie geht’s denn eigentlich der Polka? Mittlerweile steht sie in der Halle. Ganz cooler Ort. Der Yacht Service Kiel hat eine alte Werft angemietet. Auf dem Gelände stehen riesige Werftkräne. Auf der einen Seite ist eine große Werfthalle mit Dach, das verschoben werden kann, damit der mega Kran früher Werkstücke und heute Yachten einfach direkt in die Halle heben kann. Auf der anderen Seite einer großen Freifläche, auf der die Schiffe gebaut oder repariert wurden, steht „unsere“ Halle. Eine etwas kleinere Montagehalle mit Meisterbude Hallenkran und einer kleinen Werkstatt. Wir waren neulich abends bei Sturm am Boot. Echt gruselig. Total eng, es rappelt und klappert an jeder Ecke, es ist dunkel, überall Schatten und unbekannte Geräusche. Na ja, Polka steht sicher in der letzten Ecke, wo sie schnell in die abgetrennte beheizbare und staubfreie Lackierhalle geschafft werden kann. Laut Werftchef stehen wir auf Prio 1, „…sobald ihr das OK gebt, fangen wir an. Mit Trocknungszeiten müsst ihr 4 – 6 Wochen rechnen.“ Das ist doch mal ne Aussage.

Warten

Ja und wir? Wir müssen jetzt erst einmal warten bis die Versicherung auf den ersten Brief reagiert hat.

Wie alles begann

1 Kommentar Neues Kommentar hinzufügen

  1. Oha, dass klingt alles garnicht gut. Ich wünsche euch viel Erfolg und einen langen Atem. Letzteres werdet ihr brauchen. Ich hatte einen sehr ähnlichen Fall, zwar mit einem Auto, aber dennoch. Bei mir hat es 4 Jahre und weit über 6k€ gekostet um halbwegs recht zu bekommen. Der Teufel liegt bei Versicherungen im Detail. Der erste Fehler war die Versicherung einen „Gutachter“ schicken zu lassen. Das ist nicht zulässig, und meistens sind diese „Gutachter“ subunternehmen der Versicherungsgruppen. Und die schreiben die Gutachten zugunsten des Versicherers. Immer sofort selbst ein unabhängiges Gutachten von einem anerkannten Ingenieurbüro anfertigen lassen. Nun wird es darauf hinauslaufen das der Richter mehrere Gutachten machen lassen wird. Als erstes eines zur Feststellung der Schadenshöhe (ca 2500€) von euch zu bezahlen. Dann ein Gutachten zur Wertfeststellung, die kosten dafür müssen von euch vorgestreckt werden (im Schnitt ca 2500-3500€). Das Gericht will auch bezahlt werden (ca 500-1000€) auch von euch vorzustrecken. Die Gutachten werden, wenn sie der Versicherung nicht gefallen, auch angefechtet werden. Dann muss für das angefochtene Gutachten einer vom Gericht beauftragt werden der das nochmal neu macht (ca 2500-3500€ von euch vorzustrecken. Das ist aber nur Taktik, man will euch einfach nur finanziell ausbluten lassen damit ihr nicht mehr weiter könnt und das Verfahren dann beendet wird. Man muss zwingend ruhig bleiben und sachlich bleiben. Dann wird das, sofern ihr realistisch alles eingeschätzt habt, alles zu euren Gunsten ausgehen. Reparieren würde ich aber nicht bevor alles durch ist. Wenn weitere Gutachten erstellt werden müssen, und die Schäden sind nicht mehr da, wird es für den Gutachter schwierig zu euren Gunsten etwas zu regeln.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert