Podcastfolgen SBF See lang

019 SBF See: Fragebogen 9, Teil 2

Der Fragenkatalog SBF See ist eine trockene Materie. In diesem Podcast zur Vorbereitung auf den Sportbootführerschein See bereiten wir euch den Fragenkatalog auf. Wir lesen die Fragen und die richtige Antwort vor und erklären das Ganze ein wenig.

Wir haben beide den Sportseeschifferschein in der Tasche. Ab dem Sportküstenschifferschein haben wir das so gemacht, dass nur Thomas in die Schule gegangen ist und wir uns gemeinsam auf die Prüfung vorbereitet haben. Inzwischen sind wir der Überzeugung, dass die Scheine auch ohne Schule zu schaffen sind. Wichtig ist, dass man sich mit der Materie gründlich auseinandersetzt. Dahin führen viele Wege, hier kommt einer dazu.
In dieser Folge geht es um den Fragebogen 9, Teil 2.

Fragenkatalog SBF See: https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Sportbootfuehrerscheine/Fragenkatalog-See/Fragenkatalog-See-node.html

Stand 1. Juni 2017, alles natürlich ohne Gewähr!

Auf unserem Blog könnt ihr die Fragebögen online testen und die Fragen nach Themengebieten sortiert lernen (da gibt’s dann auch Lösungshinweise zu den Antworten):

Fragen nach Themen üben: Fragen nach Themengebieten

Prüfungsbogen online üben: Fragebögen

Die Folge gibt es ohne das Gequatsche zum öfter hören hier: Podcastfolgen Kurzfassung

Wenn ihr zwischendruch Lust auf ein Quiz habt, versucht es doch mal hiermit: Quiz Tonnen und Zeichen

Über Hinweise was wir besser machen können freuen wir uns, schreibt uns doch an: funkspruch@segeln-minimal.de.

Viel Erfolg

Katrin und Thomas

Und das sind die Fragen in der Reihenfolge, wie wir sie im Podcast behandeln, a ist jeweils die richtige Antwort.

119.Welches Fahrzeug gibt bei verminderter Sicht – im Anschluss an das Signal: lang, kurz, kurz –

vier aufeinander folgende Töne mit der Pfeife, und zwar: lang, kurz, kurz, kurz

a.Ein geschlepptes Fahrzeug oder das letzte bemannte Fahrzeug eines Schleppverbandes in Fahrt.
b. Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt, das seine Maschine gestoppt hat und keine Fahrt durchs Wasser macht.
c. Ein Fahrzeug mit gefährlicher Ladung vor Anker von weniger als 100 m Länge.
d.Ein manövrierunfähiges Fahrzeug von weniger als 100 m Länge.

 

  1. Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers gegenüber einem in Sicht befindlichen Segelfahrzeug zu verhalten, wenn die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht?

a. Das Maschinenfahrzeug muss ausweichen.
b. Das Maschinenfahrzeug muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.
c. Das Maschinenfahrzeug muss seine Fahrt verringern.
d. Das Maschinenfahrzeug muss vorsichtig manövrieren bis die Gefahr vorüber ist.

  1. In welcher Vorschrift findet man die Regeln zum Befahren von Verkehrstrennungsgebieten?

a. In den Kollisionsverhütungsregeln.
b. In der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.
c. In den Kollisionsverhütungsregeln und der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.
d. In den “Bekanntmachungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest”.

 

  1. Wann darf ein Maschinenfahrzeug von weniger als 7 m Länge auf Seeschifffahrtsstraßen nicht fahren, wenn es die nach den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) vorgeschriebenen Lichter nicht führen kann?

a. Es darf in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschrieben ist, nicht fahren, es sei denn, dass ein Notstand vorliegt.
b. Es darf in der Zeit zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang nicht fahren.
c. Es darf in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschrieben ist, nur dann fahren, wenn ein betriebsbedingtes Signalhorn an Bord ist.
d. Es darf in der Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang nicht fahren.

  1. Wie haben sich Fahrzeuge zu verhalten, die in ein Fahrwasser einlaufen, ein Fahrwasser queren, im Fahrwasser drehen oder ihre Anker- und Liegeplätze verlassen?

a. Sie haben die Vorfahrt der dem Fahrwasserverlauf folgenden Fahrzeuge zu beachten.
b. Sie haben die Vorfahrt vor den Fahrzeugen im Fahrwasser.
c. Sie haben einen kurzen Ton als Achtungssignal abzugeben.
d. Sie haben ihr Manöver so durchzuführen, dass andere Fahrzeuge nicht behindert werden.

 

  1. Welche Bedeutung haben folgende Sichtzeichen?

Aussergewöhnliche SchifffahrsbehinderungAussergewöhnliche Schifffahrsbehinderung

a. Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung.
b. Dauernde Sperrung der Seeschifffahrtsstraße.
c. Schutzbedürftige Anlage.
d. Zeitweilige Sperrung der Seeschifffahrtsstraße.

 

  1. Welche Bedeutung hat das Feuer einer Leuchttonne mit folgender Kennung?

Feuer Tonne Ost

a. Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, die östlich zu passieren ist.
b. Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, die nördlich zu passieren ist.
c. Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, die südlich zu passieren ist.
d. Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, die westlich zu passieren ist.

 

  1. Welcher Abstand sollte gemäß den “10 Goldenen Regeln” für das Verhalten von Wassersportlern mindestens zu Liegeplätzen von Seehunden und zu Vogelansammlungen eingehalten werden?

a. 300 m bis 500 m.
b. 150 m bis 200 m.
c. 100 m bis 300 m.
d. 200 m bis 300 m.

  1. Was versteht man unter einem Blinkfeuer?

a. Lichterscheinung kürzer als Verdunkelung, Blink mindestens 2 s lang.
b. Lichterscheinung kürzer als Verdunkelung, Blink weniger als 2 s lang.
c. Lichterscheinung länger als Verdunkelung, Blink mindestens 2 s lang.
d. Lichterscheinung länger als Verdunkelung, Blink weniger als 2 s lang.

 

  1. Was versteht man unter einer Seemeile und wie lang ist eine Seemeile (in Metern)?

a. Die Länge einer Bogenminute auf einem größten Kreis der Erdkugel, 1.852 m.
b. Die Länge einer Bogenminute auf einem Breitenparallel, 1.652 m.
c. Die Länge einer Bogenminute auf dem Nullmeridian, 18,52 km.
d. Sie entspricht der in einer Stunde zurückgelegten Distanz in Meter, 16,52 km.

 

  1. Woraus entnimmt man die Magnetkompassablenkung?

a. Aus der für das betreffende Schiff aufgestellten Deviationstabelle.
b. Aus dem Nautischen Handbuch für Kompassfehlweisung.
c. Aus dem Betriebshandbuch des Kompassherstellers.
d. Aus der Kompassrose der aktuellen Seekarte.

 

  1. Was versteht man unter einem Koppelort?

a. Schiffsort, der unter Berücksichtigung der gesteuerten Kurse und zurückgelegten Distanzen und aller vorhersehbaren Einflüsse rechnerisch und zeichnerisch ermittelt wird.
b. Schiffsort, der ermittelt wird durch Peilung zweier feststehender und bekannter Objekte, die in einem möglichst rechten Winkel (90 Grad) zueinander stehen.
c. Schiffsort, der durch Eintragung der rechtweisenden Peilungen zweier feststehender und bekannter Objekte als Standlinien in die Seekarte ermittelt wird; ihr Schnittpunkt ist der Standort.
d. Schiffsort, der unter Berücksichtigung der gesteuerten Kurse und zurückgelegten Distanzen infolge mehrerer Peilungen ermittelt wird.

 

  1. Was ist zu beachten, wenn ein Sportboot geschleppt werden soll?

a. Die Schleppleine ist den Seegangsverhältnissen anzupassen. Die Schleppgeschwindigkeit darf nicht größer sein als die Geschwindigkeit, die der Anhang frei fahrend bei Verdrängerfahrt erreichen kann. Ein ruckartiges Steifkommen der Schleppleine ist zu vermeiden.
b. Die Schleppleine ist den Seegangsverhältnissen anzupassen. Die Schleppgeschwindigkeit darf nicht größer sein als die Geschwindigkeit, die das schleppende Fahrzeug frei fahrend bei Verdrängerfahrt erreichen kann. Ein ruckartiges Steifkommen der Schleppleine ist zu vermeiden.
c. Die Schleppleine ist den Wetterverhältnissen anzupassen. Die Schleppgeschwindigkeit darf nicht größer sein als die Geschwindigkeit, die der Anhang frei fahrend bei Gleitfahrt erreichen kann. Ein ruckartiges Steifkommen der Schleppleine ist zu vermeiden.
d. Die Schleppleine ist den Wetterverhältnissen anzupassen. Die Schleppgeschwindigkeit darf nicht größer sein als die Geschwindigkeit, die das schleppende Fahrzeug frei fahrend bei Gleitfahrt erreichen kann. Ein ruckartiges Steifkommen der Schleppleine ist zu vermeiden.

 

  1. Welche örtlichen Sondervorschriften zusätzlich zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und zur Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) gibt es und was ist darin geregelt?

a. Die Bekanntmachung der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD) Nord und Nordwest zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und zur Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO), die besondere örtliche Regelungen enthalten und Hinweise für die einzelnen Seeschifffahrtsstraßen geben.
b. Die Nachrichten für Seefahrer (NfS), herausgegeben vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, sowie die Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS) der örtlich zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter, die auf alle Veränderungen hinsichtlich Betonnung, Befeuerung, Wracks und Untiefen sowie auf die Schifffahrt betreffende Maßnahmen und Ereignisse hinweisen.
c. Die nautische Veröffentlichung “Sicherheit auf dem Wasser”, herausgegeben durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), mit wichtigen Regeln und Tipps für Wassersportler.
d. Das Seesicherheitsuntersuchungsgesetz sowie die Verordnung über die Sicherung der Seefahrt, die jeweils wichtige Vorschriften über das Verhalten nach einem Zusammenstoß auf den jeweiligen Seeschifffahrtsstraßen enthalten.

  1. Was ist in amtlichen Wetterberichten unter “frischem Wind” zu verstehen?

a. Windstärke 5 der Beaufortskala.
b. Windstärke 4 der Beaufortskala.
c. Windstärke 6 der Beaufortskala.
d. Windstärke 7 der Beaufortskala.

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