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027 SBF See Fragebogen 11, Teil 2

Der Fragenkatalog SBF See ist eine trockene Materie. In diesem Podcast zur Vorbereitung auf den Sportbootführerschein See bereiten wir euch den Fragenkatalog auf. Wir lesen die Fragen und die richtige Antwort vor und erklären das Ganze ein wenig.

Wir haben beide den Sportseeschifferschein in der Tasche. Ab dem Sportküstenschifferschein haben wir das so gemacht, dass nur Thomas in die Schule gegangen ist und wir uns gemeinsam auf die Prüfung vorbereitet haben. Inzwischen sind wir der Überzeugung, dass die Scheine auch ohne Schule zu schaffen sind. Wichtig ist, dass man sich mit der Materie gründlich auseinandersetzt. Dahin führen viele Wege, hier kommt einer dazu.
In dieser Folge geht es um den Fragebogen 11, Teil 2.

Fragenkatalog SBF See: https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Sportbootfuehrerscheine/Fragenkatalog-See/Fragenkatalog-See-node.html

Stand 1. Juni 2017, alles natürlich ohne Gewähr!

Auf unserem Blog könnt ihr die Fragebögen online testen und die Fragen nach Themengebieten sortiert lernen (da gibt’s dann auch Lösungshinweise zu den Antworten):

Fragen nach Themen üben: Fragen nach Themengebieten

Prüfungsbogen online üben: Fragebögen

Wenn ihr zwischendurch Lust auf ein Quiz habt, versucht es doch mal hiermit: Quiz Tonnen und Zeichen

Über Hinweise was wir besser machen können freuen wir uns, schreibt uns doch an: funkspruch@segeln-minimal.de.

Viel Erfolg

Katrin und Thomas

2 Kommentare Neues Kommentar hinzufügen

  1. Moin,
    zur Frage mit dem Funkgerät (158):
    Die Lösung ergibt sich daraus, dass in Paragraph 3 SeeSchStrO genau diese Verpflichtung aufgestellt wird.
    Dass der Schifdsführer ein Funkzeugnis haben muss, steht woanders (keine Ahnung wo. ..)
    Schöne Grüße, toller Podcast!

    1. Hallo Malte,

      ich hab auch noch mal nachgesehen: In Paragraph 3 heißt es: “Der Führer eines mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgerüsteten Fahrzeugs ist verpflichtet, bei der Befolgung der Vorschriften über das Verhalten im Verkehr die von einer Verkehrszentrale aus in deutscher, auf Anforderung in englischer Sprache gegebenen Verkehrsinformationen und -unterstützungen abzuhören und unverzüglich entsprechend den Bedingungen der jeweiligen Verkehrssituation zu berücksichtigen.” -> Paragraph 3 sagt also, dass ein Funkgerät auch benutzt werden muss, sagt aber nichts über eine Befähigung aus.
      In Paragraph 1 _Absatz 7 der Sportseeschifferscheinverordnung heißt es: “Führer von Sportfahrzeugen … müssen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst … entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeugs … nachweisen.” -> Also der Schiffsführer braucht einen Funkschein wenn das Boot eine Funke hat.
      Sollten wir im Podcast vielleicht noch mal genauer erklären. Vielen Dank für den Kommentar,
      Katrin

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