SBF See: Vorschriften und Gesetze

Das hier sind alle Fragen Thema “Vorschriften und Gesetze” des SBF See. Fragen und Antworten sind zufällig angeordnet, jedes Mal anders. Oft gibt es eine Lernhilfe, wenn du die falsche Antwort gewählt hast. Wenn du ganz unten auf den Button “Abschicken” klickst, bekommst du eine Auswertung und deine Eingaben werden zurückgesetzt, so dass du einen erneuten Versuch starten kannst.

Hier gibt es alle Fragebögen SBF-See als Podcast.

72. In welcher Situation dürfen Notsignale gegeben werden?
85. Welche Vorschriften regeln die Ausrüstung, Anordnung und Anbringung der Positionslaternen, Sichtzeichen und Schallsignalanlagen auf Fahrzeugen?
76. Wer ist für die Befolgung der Verkehrsvorschriften verantwortlich?
84. Welche besonderen Maßnahmen sind bei verminderter Sicht zu treffen?
1. Was ist zu tun, wenn vor Antritt der Fahrt nicht feststeht, wer Schiffsführer ist?
233. Wo erhält man Kenntnis über die Bekanntmachungen für Seefahrer?
83. Wann ist ein Fahrzeug manövrierbehindert?
168. Wo ist das Überholen verboten?
174. Wo findet man Regeln für das Durchfahren des Nord-Ostsee-Kanals (NOK)?
169. Wo darf Wasserski gelaufen, Wassermotorrad gefahren oder mit einem Segelsurfbrett gefahren werden?
171. Wo ist das Ankern verboten?
232. Welche Angaben enthalten die Nachrichten für Seefahrer (NfS) und die Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS)?
152. Wo ist festgelegt, welche Wasserflächen Seeschifffahrtsstraßen sind?
158. Welche verkehrsrechtliche Verpflichtung hat ein Fahrzeugführer nach § 3 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), dessen Fahrzeug mit einer UKW-Funkanlage ausgerüstet ist?
172. Was ist zu unternehmen, um die Schifffahrt zu warnen, wenn das eigene Fahrzeug gesunken ist und ein Schifffahrtshindernis darstellt?
170. Wie haben sich Führer von Zugbooten der Wasserskiläufer bzw. Wassermotorradfahrer und Segelsurfer bei der Annäherung an andere Fahrzeuge zu verhalten?
144. In welcher Vorschrift findet man die Regeln zum Befahren von Verkehrstrennungsgebieten?
181. Welche Höchstgeschwindigkeit darf vor Stellen mit erkennbarem Badebetrieb - außerhalb des Fahrwassers - in einem Abstand von 500 m und weniger vom Ufer nicht überschritten werden?
80. Wann ist das "Manöver des letzten Augenblicks" durchzuführen?
2. In welchen Fällen darf weder ein Sportboot geführt noch dessen Kurs oder Geschwindigkeit selbstständig bestimmt werden?
234. Wo findet man Angaben über Küsten-, Häfen- und Naturverhältnisse?
81. Wann gilt ein Fahrzeug als überholendes Fahrzeug?
70. Wie hat man sich nach einem Zusammenstoß zu verhalten?
82. Wann ist ein Fahrzeug manövrierunfähig?
75. Welche Sportboote sind von der Fahrerlaubnispflicht auf den Seeschifffahrtsstraßen ausgenommen?
160. Wann darf ein Maschinenfahrzeug von weniger als 7 m Länge auf Seeschifffahrtsstraßen nicht fahren, wenn es die nach den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) vorgeschriebenen Lichter nicht führen kann?
74. Was gilt, wenn eine Bestimmung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) mit den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) im Widerspruch steht?
87. Was sind "Verkehrstrennungsgebiete"?
156. Was sind Fahrwasser im Sinne der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und der Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO)?
153. Welche örtlichen Sondervorschriften zusätzlich zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und zur Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) gibt es und was ist darin geregelt?
78. Welche Sicherheitsmaßnahmen hat der Fahrzeugführer im Rahmen seiner seemännischen Sorgfaltspflicht vor Fahrtantritt zum Schutze und für die Sicherheit der Personen an Bord zu treffen?
231. Welche amtlichen nautischen Veröffentlichungen geben Aufschluss über das Fahrtgebiet?
73. Wo gelten die Kollisionsverhütungsregeln (KVR)?
86. Welche Positionslaternen und Schallsignalanlagen dürfen auf Sportbooten unter deutscher Flagge verwendet werden?

 

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