SBF See: Vorschriften und Gesetze

Das hier sind alle Fragen Thema “Vorschriften und Gesetze” des SBF See. Fragen und Antworten sind zufällig angeordnet, jedes Mal anders. Oft gibt es eine Lernhilfe, wenn du die falsche Antwort gewählt hast. Wenn du ganz unten auf den Button “Abschicken” klickst, bekommst du eine Auswertung und deine Eingaben werden zurückgesetzt, so dass du einen erneuten Versuch starten kannst.

Hier gibt es alle Fragebögen SBF-See als Podcast.

84. Welche besonderen Maßnahmen sind bei verminderter Sicht zu treffen?
233. Wo erhält man Kenntnis über die Bekanntmachungen für Seefahrer?
181. Welche Höchstgeschwindigkeit darf vor Stellen mit erkennbarem Badebetrieb - außerhalb des Fahrwassers - in einem Abstand von 500 m und weniger vom Ufer nicht überschritten werden?
70. Wie hat man sich nach einem Zusammenstoß zu verhalten?
76. Wer ist für die Befolgung der Verkehrsvorschriften verantwortlich?
85. Welche Vorschriften regeln die Ausrüstung, Anordnung und Anbringung der Positionslaternen, Sichtzeichen und Schallsignalanlagen auf Fahrzeugen?
78. Welche Sicherheitsmaßnahmen hat der Fahrzeugführer im Rahmen seiner seemännischen Sorgfaltspflicht vor Fahrtantritt zum Schutze und für die Sicherheit der Personen an Bord zu treffen?
232. Welche Angaben enthalten die Nachrichten für Seefahrer (NfS) und die Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS)?
74. Was gilt, wenn eine Bestimmung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) mit den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) im Widerspruch steht?
231. Welche amtlichen nautischen Veröffentlichungen geben Aufschluss über das Fahrtgebiet?
168. Wo ist das Überholen verboten?
170. Wie haben sich Führer von Zugbooten der Wasserskiläufer bzw. Wassermotorradfahrer und Segelsurfer bei der Annäherung an andere Fahrzeuge zu verhalten?
171. Wo ist das Ankern verboten?
82. Wann ist ein Fahrzeug manövrierunfähig?
174. Wo findet man Regeln für das Durchfahren des Nord-Ostsee-Kanals (NOK)?
80. Wann ist das "Manöver des letzten Augenblicks" durchzuführen?
153. Welche örtlichen Sondervorschriften zusätzlich zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und zur Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) gibt es und was ist darin geregelt?
75. Welche Sportboote sind von der Fahrerlaubnispflicht auf den Seeschifffahrtsstraßen ausgenommen?
144. In welcher Vorschrift findet man die Regeln zum Befahren von Verkehrstrennungsgebieten?
73. Wo gelten die Kollisionsverhütungsregeln (KVR)?
172. Was ist zu unternehmen, um die Schifffahrt zu warnen, wenn das eigene Fahrzeug gesunken ist und ein Schifffahrtshindernis darstellt?
1. Was ist zu tun, wenn vor Antritt der Fahrt nicht feststeht, wer Schiffsführer ist?
234. Wo findet man Angaben über Küsten-, Häfen- und Naturverhältnisse?
87. Was sind "Verkehrstrennungsgebiete"?
86. Welche Positionslaternen und Schallsignalanlagen dürfen auf Sportbooten unter deutscher Flagge verwendet werden?
152. Wo ist festgelegt, welche Wasserflächen Seeschifffahrtsstraßen sind?
160. Wann darf ein Maschinenfahrzeug von weniger als 7 m Länge auf Seeschifffahrtsstraßen nicht fahren, wenn es die nach den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) vorgeschriebenen Lichter nicht führen kann?
2. In welchen Fällen darf weder ein Sportboot geführt noch dessen Kurs oder Geschwindigkeit selbstständig bestimmt werden?
72. In welcher Situation dürfen Notsignale gegeben werden?
169. Wo darf Wasserski gelaufen, Wassermotorrad gefahren oder mit einem Segelsurfbrett gefahren werden?
158. Welche verkehrsrechtliche Verpflichtung hat ein Fahrzeugführer nach § 3 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), dessen Fahrzeug mit einer UKW-Funkanlage ausgerüstet ist?
156. Was sind Fahrwasser im Sinne der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und der Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO)?
81. Wann gilt ein Fahrzeug als überholendes Fahrzeug?
83. Wann ist ein Fahrzeug manövrierbehindert?

 

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