SBF See: Vorschriften und Gesetze

Das hier sind alle Fragen Thema “Vorschriften und Gesetze” des SBF See. Fragen und Antworten sind zufällig angeordnet, jedes Mal anders. Oft gibt es eine Lernhilfe, wenn du die falsche Antwort gewählt hast. Wenn du ganz unten auf den Button “Abschicken” klickst, bekommst du eine Auswertung und deine Eingaben werden zurückgesetzt, so dass du einen erneuten Versuch starten kannst.

Hier gibt es alle Fragebögen SBF-See als Podcast.

160. Wann darf ein Maschinenfahrzeug von weniger als 7 m Länge auf Seeschifffahrtsstraßen nicht fahren, wenn es die nach den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) vorgeschriebenen Lichter nicht führen kann?
181. Welche Höchstgeschwindigkeit darf vor Stellen mit erkennbarem Badebetrieb - außerhalb des Fahrwassers - in einem Abstand von 500 m und weniger vom Ufer nicht überschritten werden?
78. Welche Sicherheitsmaßnahmen hat der Fahrzeugführer im Rahmen seiner seemännischen Sorgfaltspflicht vor Fahrtantritt zum Schutze und für die Sicherheit der Personen an Bord zu treffen?
85. Welche Vorschriften regeln die Ausrüstung, Anordnung und Anbringung der Positionslaternen, Sichtzeichen und Schallsignalanlagen auf Fahrzeugen?
231. Welche amtlichen nautischen Veröffentlichungen geben Aufschluss über das Fahrtgebiet?
1. Was ist zu tun, wenn vor Antritt der Fahrt nicht feststeht, wer Schiffsführer ist?
232. Welche Angaben enthalten die Nachrichten für Seefahrer (NfS) und die Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS)?
168. Wo ist das Überholen verboten?
84. Welche besonderen Maßnahmen sind bei verminderter Sicht zu treffen?
174. Wo findet man Regeln für das Durchfahren des Nord-Ostsee-Kanals (NOK)?
75. Welche Sportboote sind von der Fahrerlaubnispflicht auf den Seeschifffahrtsstraßen ausgenommen?
82. Wann ist ein Fahrzeug manövrierunfähig?
234. Wo findet man Angaben über Küsten-, Häfen- und Naturverhältnisse?
144. In welcher Vorschrift findet man die Regeln zum Befahren von Verkehrstrennungsgebieten?
74. Was gilt, wenn eine Bestimmung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) mit den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) im Widerspruch steht?
70. Wie hat man sich nach einem Zusammenstoß zu verhalten?
158. Welche verkehrsrechtliche Verpflichtung hat ein Fahrzeugführer nach § 3 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), dessen Fahrzeug mit einer UKW-Funkanlage ausgerüstet ist?
86. Welche Positionslaternen und Schallsignalanlagen dürfen auf Sportbooten unter deutscher Flagge verwendet werden?
76. Wer ist für die Befolgung der Verkehrsvorschriften verantwortlich?
152. Wo ist festgelegt, welche Wasserflächen Seeschifffahrtsstraßen sind?
80. Wann ist das "Manöver des letzten Augenblicks" durchzuführen?
83. Wann ist ein Fahrzeug manövrierbehindert?
170. Wie haben sich Führer von Zugbooten der Wasserskiläufer bzw. Wassermotorradfahrer und Segelsurfer bei der Annäherung an andere Fahrzeuge zu verhalten?
81. Wann gilt ein Fahrzeug als überholendes Fahrzeug?
153. Welche örtlichen Sondervorschriften zusätzlich zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und zur Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) gibt es und was ist darin geregelt?
172. Was ist zu unternehmen, um die Schifffahrt zu warnen, wenn das eigene Fahrzeug gesunken ist und ein Schifffahrtshindernis darstellt?
72. In welcher Situation dürfen Notsignale gegeben werden?
156. Was sind Fahrwasser im Sinne der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und der Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO)?
87. Was sind "Verkehrstrennungsgebiete"?
73. Wo gelten die Kollisionsverhütungsregeln (KVR)?
169. Wo darf Wasserski gelaufen, Wassermotorrad gefahren oder mit einem Segelsurfbrett gefahren werden?
2. In welchen Fällen darf weder ein Sportboot geführt noch dessen Kurs oder Geschwindigkeit selbstständig bestimmt werden?
233. Wo erhält man Kenntnis über die Bekanntmachungen für Seefahrer?
171. Wo ist das Ankern verboten?

 

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