SBF See: Vorschriften und Gesetze

Das hier sind alle Fragen Thema “Vorschriften und Gesetze” des SBF See. Fragen und Antworten sind zufällig angeordnet, jedes Mal anders. Oft gibt es eine Lernhilfe, wenn du die falsche Antwort gewählt hast. Wenn du ganz unten auf den Button “Abschicken” klickst, bekommst du eine Auswertung und deine Eingaben werden zurückgesetzt, so dass du einen erneuten Versuch starten kannst.

Hier gibt es alle Fragebögen SBF-See als Podcast.

168. Wo ist das Überholen verboten?
87. Was sind "Verkehrstrennungsgebiete"?
81. Wann gilt ein Fahrzeug als überholendes Fahrzeug?
83. Wann ist ein Fahrzeug manövrierbehindert?
158. Welche verkehrsrechtliche Verpflichtung hat ein Fahrzeugführer nach § 3 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), dessen Fahrzeug mit einer UKW-Funkanlage ausgerüstet ist?
232. Welche Angaben enthalten die Nachrichten für Seefahrer (NfS) und die Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS)?
231. Welche amtlichen nautischen Veröffentlichungen geben Aufschluss über das Fahrtgebiet?
76. Wer ist für die Befolgung der Verkehrsvorschriften verantwortlich?
171. Wo ist das Ankern verboten?
80. Wann ist das "Manöver des letzten Augenblicks" durchzuführen?
74. Was gilt, wenn eine Bestimmung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) mit den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) im Widerspruch steht?
78. Welche Sicherheitsmaßnahmen hat der Fahrzeugführer im Rahmen seiner seemännischen Sorgfaltspflicht vor Fahrtantritt zum Schutze und für die Sicherheit der Personen an Bord zu treffen?
70. Wie hat man sich nach einem Zusammenstoß zu verhalten?
172. Was ist zu unternehmen, um die Schifffahrt zu warnen, wenn das eigene Fahrzeug gesunken ist und ein Schifffahrtshindernis darstellt?
73. Wo gelten die Kollisionsverhütungsregeln (KVR)?
144. In welcher Vorschrift findet man die Regeln zum Befahren von Verkehrstrennungsgebieten?
169. Wo darf Wasserski gelaufen, Wassermotorrad gefahren oder mit einem Segelsurfbrett gefahren werden?
170. Wie haben sich Führer von Zugbooten der Wasserskiläufer bzw. Wassermotorradfahrer und Segelsurfer bei der Annäherung an andere Fahrzeuge zu verhalten?
86. Welche Positionslaternen und Schallsignalanlagen dürfen auf Sportbooten unter deutscher Flagge verwendet werden?
82. Wann ist ein Fahrzeug manövrierunfähig?
84. Welche besonderen Maßnahmen sind bei verminderter Sicht zu treffen?
2. In welchen Fällen darf weder ein Sportboot geführt noch dessen Kurs oder Geschwindigkeit selbstständig bestimmt werden?
181. Welche Höchstgeschwindigkeit darf vor Stellen mit erkennbarem Badebetrieb - außerhalb des Fahrwassers - in einem Abstand von 500 m und weniger vom Ufer nicht überschritten werden?
160. Wann darf ein Maschinenfahrzeug von weniger als 7 m Länge auf Seeschifffahrtsstraßen nicht fahren, wenn es die nach den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) vorgeschriebenen Lichter nicht führen kann?
152. Wo ist festgelegt, welche Wasserflächen Seeschifffahrtsstraßen sind?
153. Welche örtlichen Sondervorschriften zusätzlich zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und zur Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) gibt es und was ist darin geregelt?
72. In welcher Situation dürfen Notsignale gegeben werden?
75. Welche Sportboote sind von der Fahrerlaubnispflicht auf den Seeschifffahrtsstraßen ausgenommen?
85. Welche Vorschriften regeln die Ausrüstung, Anordnung und Anbringung der Positionslaternen, Sichtzeichen und Schallsignalanlagen auf Fahrzeugen?
234. Wo findet man Angaben über Küsten-, Häfen- und Naturverhältnisse?
233. Wo erhält man Kenntnis über die Bekanntmachungen für Seefahrer?
156. Was sind Fahrwasser im Sinne der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und der Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO)?
1. Was ist zu tun, wenn vor Antritt der Fahrt nicht feststeht, wer Schiffsführer ist?
174. Wo findet man Regeln für das Durchfahren des Nord-Ostsee-Kanals (NOK)?

 

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