Podcastfolgen SBF See lang

015 SBF See: Fragebogen 8, Teil 1

Der Fragenkatalog SBF See ist eine trockene Materie. In diesem  Podcast zur Vorbereitung auf den Sportbootführerschein See bereiten wir euch den Fragenkatalog auf. Wir lesen die Fragen und die richtige Antwort vor und erklären das Ganze ein wenig.

Wir haben beide den Sportseeschifferschein in der Tasche. Ab dem Sportküstenschifferschein haben wir das so gemacht, dass nur Thomas in die Schule gegangen ist und wir uns gemeinsam auf die Prüfung vorbereitet haben. Inzwischen sind wir der Überzeugung, dass die Scheine auch ohne Schule zu schaffen sind. Wichtig ist, dass man sich mit der Materie gründlich auseinandersetzt. Dahin führen viele Wege, hier kommt einer dazu.

In dieser Folge geht es um den Fragebogen 8, Teil 1.

Fragenkatalog SBF See: https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Sportbootfuehrerscheine/Fragenkatalog-See/Fragenkatalog-See-node.html

Stand 1. Juni 2017, alles natürlich ohne Gewähr!

Auf unserem Blog könnt ihr die Fragebögen online testen und die Fragen nach Themengebieten sortiert lernen (da gibt’s dann auch Lösungshinweise zu den Antworten):

Fragen nach Themen üben: Fragen nach Themengebieten

Prüfungsbogen online üben: Fragebögen

Die Folge gibt es ohne das Gequatsche zum öfter hören hier: Podcastfolgen Kurzfassung

Wenn ihr zwischendruch Lust auf ein Quiz habt, versucht es doch mal hiermit: Quiz Tonnen und Zeichen

Über Hinweise was wir besser machen können freuen wir uns.

Viel Erfolg

Katrin und Thomas

 

Hier sind noch einmal die Fragen in der Reihenfolge, wie wir sie im Podcast behandelt haben. Die Antwort a. ist jeweils die richtige.

55. Die Ölkontrollleuchte leuchtet nach dem Starten weiter. Was könnte die mögliche Ursache sein?
a. Druckschalter bzw. Öldruckpumpe defekt.
b. Zu viel Motoröl im Motor.
c. FI-Schalter defekt.
d. Zu hohe Motordrehzahl.

192. Welche Bedeutung hat folgendes Schifffahrtszeichen?

Die Backbordseite des Fahrwassers
a. Die Backbordseite des Fahrwassers.
b. Die Steuerbordseite des Fahrwassers.
c. Die Mitte eines Wattfahrwassers.
d. Die Kennzeichnung eines Hindernisses im Wattfahrwasser.

70. Wie hat man sich nach einem Zusammenstoß zu verhalten?
a. Hilfe leisten und so lange am Unfallort bleiben, bis ein weiterer Beistand nicht mehr erforderlich ist; alle erforderlichen Daten austauschen.
b. Hilfe leisten und so lange am Unfallort bleiben, bis ein weiterer Beistand nicht mehr erforderlich ist; die Wasserschutzpolizei benachrichtigen.
c. Hilfe leisten und so lange am Unfallort bleiben, bis ein weiterer Beistand nicht mehr erforderlich ist; Notsignal geben.
d. Hilfe leisten und so lange am Unfallort bleiben, bis ein weiterer Beistand nicht mehr erforderlich ist; Verschlusszustand herstellen.

190. Welche Bedeutung hat folgende Tonne?
Mitte Schiffahrtsweg
a. Kennzeichnung der Mitte von Schifffahrtswegen.
b. Kennzeichnung von Einzelgefahrenstellen.
c. Kennzeichnung einer Reede.
d. Kennzeichnung der Backbordseite eines Fahrwassers.
Das ist die Mitte von Schifffahrtswegen. Oft sieht man die rot / weiße Tonne übrigens als Ansteuerungstonne zu Beginn eines Fahrwassers oder vor Hafeneinfahrten.

222. Was versteht man unter einem Funkelfeuer?
a. 50 bis 60 aufeinanderfolgende Lichterscheinungen pro Minute.
b. 100 bis 120 aufeinanderfolgende Lichterscheinungen pro Minute.
c. 130 bis 150 aufeinanderfolgende Lichterscheinungen pro Minute.
d. 30 bis 40 aufeinanderfolgende Lichterscheinungen pro Minute.

82. Wann ist ein Fahrzeug manövrierunfähig?
a. Wenn es wegen außergewöhnlicher Umstände, z. B. Ausfall der Ruder- oder Maschinenanlage, nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
b. Wenn es wegen der Art seines Einsatzes behindert ist und deshalb nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
c. Wenn es wegen seines Tiefgangs im Verhältnis zu der vorhandenen Tiefe und Breite des befahrbaren Gewässers erheblich behindert ist, von seinem zu verfolgenden Kurs abzuweichen.
d. Wenn es mit Netzen, Leinen, Schleppnetzen oder anderen Fanggeräten fischt, welche die Manövrierfähigkeit einschränken.

95. Welche Lichter führen geschleppte Fahrzeuge?
a. Seitenlichter rot und grün und ein weißes Hecklicht.
b. Seitenlichter rot und grün und ein weißes Rundumlicht.
c. Seitenlichter rot und grün und zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander.
d. Seitenlichter rot und grün und ein rotes Rundumlicht senkrecht über einem weißen Rundumlicht.

107. Welches Fahrzeug führt diese Lichter?
manövrierunfähiges Fahrzeug
a. Ein Grundsitzer von 50 und mehr Meter Länge.
b. Ein manövrierbehindertes Fahrzeug.
c. Ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt.
d. Ein Grundsitzer von weniger als 50 m Länge.

116. Sie hören bei verminderter Sicht mindestens alle zwei Minuten einen langen Ton mit der Pfeife

  Welches Fahrzeug gibt dieses Signal?
a. Ein Maschinenfahrzeug, das Fahrt durchs Wasser macht.
b. Ein geschlepptes Fahrzeug oder das letzte bemannte Fahrzeug eines Schleppverbandes in Fahrt.
c. Ein Fahrzeug mit gefährlicher Ladung vor Anker von weniger als 100 m Länge.
d. Ein vor Anker liegendes Fahrzeug von 100 und mehr Meter Länge.

129. Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers gegenüber einem in Sicht befindlichen manövrierunfähigen Fahrzeug zu verhalten, wenn die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht?
a. Das Maschinenfahrzeug muss ausweichen.
b. Das Maschinenfahrzeug muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.
c. Das Maschinenfahrzeug muss seinen Kurs nach Steuerbord ändern.
d. Das Maschinenfahrzeug muss seine Fahrt verringern.

142. Was ist bei der Benutzung eines Verkehrstrennungsgebietes zu beachten?
a. Auf dem entsprechenden Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung fahren, soweit wie möglich von der Trennzone/Trennlinie klar halten, in der Regel an den Enden des Einbahnweges ein- oder auslaufen, seitliches Ein- oder Auslaufen in möglichst kleinem Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung.
b. Auf dem entsprechenden Einbahnweg in Verkehrsrichtung links von der Trennzone fahren, so nah wie möglich an der Trennzone/Trennlinie fahren, in der Regel an den Enden des Einbahnweges ein- oder auslaufen, seitliches Ein- oder Auslaufen in möglichst rechtem Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung.
c. Die Benutzung von Verkehrstrennungsgebieten ist für Segelfahrzeuge sowie für Maschinenfahrzeuge unter 20 m Länge nicht gestattet. Diese Fahrzeuge haben sich soweit wie möglich von Verkehrstrennungsgebieten klar zu halten und müssen durch ihren Kurs klar zu erkennen geben, dass sie ein Verkehrstrennungsgebiet nicht benutzen.
d. Auf den entsprechenden Einbahnwegen in der allgemeinen Verkehrsrichtung fahrende Fahrzeuge müssen sich soweit wie möglich von der Trennzone/Trennlinie klar halten und haben Vorfahrt gegenüber allen Fahrzeugen, die in ein Verkehrstrennungsgebiet einlaufen oder ein solches queren.

154. Was ist das für ein Fahrzeug und was ist zu beachten?
Polizei
a. Fahrzeug des öffentlichen Dienstes im Einsatz. Es darf von den Verkehrsvorschriften abweichen.
b. Fahrzeug der Bundesmarine im Einsatz. Es hat Munition oder andere Gefahrgüter an Bord.
c. Lotsenfahrzeug mit Sonderrechten im Einsatz. Es darf vom Rechtsfahrgebot abweichen.
d. Tiefgangbehindertes Fahrzeug. Es darf nicht behindert werden.

167. Welche Ausweichregeln gelten außerhalb des Fahrwassers?
a. Die Regeln der KVR.
b. Die Regeln der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.
c. Die Regeln der Schifffahrtsordnung Emsmündung.
d. Die Regeln der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.

173. Bei welchem Signal dürfen Sportfahrzeuge in die Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals einfahren?
a. Wenn ein weißes unterbrochenes Licht gezeigt wird.
b. Wenn ein weißes Funkellicht gezeigt wird.
c. Wenn zwei grüne Lichter nebeneinander gezeigt werden.
d. Wenn ein grünes Gleichtaktlicht gezeigt wird.

Tipps für die Sportschifffahrt für das sichere Durchfahren der großen Kieler Schleuse

180. Welche Bedeutung hat folgendes Schifffahrtszeichen?

gesperrt
a. Gesperrt für alle Maschinenfahrzeuge und Wassermotorräder wegen Badebetriebs.
b. Höchstgeschwindigkeit von 4,3 Knoten Fahrt durch das Wasser, die innerhalb von 500 m von der jeweiligen Uferlinie wegen Badebetriebs nicht überschritten werden darf.
c. Einzelgefahrenstelle, erkennbar an ihrer Farbgebung, die an allen Seiten mit einer maximalen Geschwindigkeit von 4,3 Knoten passiert werden kann.
d. Kennzeichnung besonderer Gebiete und Stellen, z. B. Warngebiet.

 

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